17.01.2025
Wertig oder grenzwertig? Höhere Wertgrenzen in den Bundesländern – und bald auch im Bund?
Höhere Wertgrenzen für erleichterte und weniger formale Vergabeverfahren haben Konjunktur. Mehrere Bundesländer haben die Wertgrenzen erhöht, um den Aufwand von Auftragsvergaben zu reduzieren und so effizientere Beschaffungen zu ermöglichen. Im Referentenentwurf für das Gesetz zur Transformation des Vergaberechts (VergRTransfG) sieht auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) entsprechende Regelungen, etwa für Direktaufträge, vor. Ein aktueller Überblick.
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