Das Bundeskabinett hat heute die Siebte Verordnung zur
Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Damit können künftig bei bestimmten
Vergaben im Dienstleistungssektor Kriterien wie die Organisation, Qualifikation
und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals
herangezogen werden. Die Änderung erlaubt es, in Zukunft insbesondere bei der
Vergabe von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie von
Arbeitsmarktdienstleistungen diese personenbezogenen Kriterien stärker zu
berücksichtigen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.