Das Bundeskabinett hat heute die Siebte Verordnung zur

Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Damit können künftig bei bestimmten

Vergaben im Dienstleistungssektor Kriterien wie die Organisation, Qualifikation

und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals

herangezogen werden. Die Änderung erlaubt es, in Zukunft insbesondere bei der

Vergabe von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie von

Arbeitsmarktdienstleistungen diese personenbezogenen Kriterien stärker zu

berücksichtigen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.