Der Bundesrat hat heute mit Maßgaben der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt. Die Verordnung enthält Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge sowie klare und verbindliche Regelungen zu Ladesteckerstandards.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig: "Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität. Denn unser Ziel ist es, dass jeder an jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt sein Elektrofahrzeug unkompliziert aufladen kann. Die Ladesäulenverordnung ist hierfür ein wichtiger Schritt, der mit einem einheitlichen Ladesteckerstandard Rechtssicherheit schafft. Ich danke daher insbesondere den Bundesländern für ihr konstruktives Mitwirken. Jetzt sind weitere Schritte notwendig, damit der Hochlauf für die Elektromobilität gefördert wird und sich umweltschonende Elektrofahrzeuge im Markt durchsetzen. Das erfordert weiter gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und der Wirtschaft. Zudem wollen wir auch, dass jede Nutzerin und jeder Nutzer eines Elektrofahrzeugs an jeder öffentlich zugänglichen Ladesäule unkompliziert bezahlen kann. Dafür muss der Zugang zur Ladeinfrastruktur durch Authentifizierung und Bezahlung anbieterübergreifend verwendbar sein. Wir werden im Dialog mit den Bundesländern hierfür nun zügig einen Vorschlag erarbeiten und die weiteren Umsetzungsschritte besprechen."
Mit der Ladesäulenverordnung erhält Deutschland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen. Das garantiert, dass Ladesteckerstandards herstellerübergreifend eingesetzt werden können. Nutzerinnen und Nutzer werden mit dem "Combined Charging System" an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten den gemeinsamen europäischen Ladesteckerstandard vorfinden.
Zudem regelt die Verordnung, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen. Auch die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen sie beim Betrieb von Schnellladepunkten regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen.
In einem nächsten Schritt muss das Bundeskabinett die heute vom Bundesrat vorgelegten Maßgaben formal annehmen, danach kann die Verordnung voraussichtlich noch im März 2016 in Kraft treten. Drei Monate nach Inkrafttreten müssen alle neu zu errichtenden öffentlich zugänglichen Ladesäulen mindestens den europäischen Ladesteckerstandard erfüllen. Bereits bestehende, unveränderte Ladepunkte genießen Bestandsschutz und bleiben von dieser Verpflichtung unberührt.
Quelle: BMWi Pressemitteilung 26.02.2016