Heute hat der Bundesrat dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetz zur Reform Vergaberechts zugestimmt. Nachdem der Bundestag bereits gestern grünes Licht gegeben hatte, können die Neuregelungen fristgerecht zum Frühjahr 2016 in Kraft treten. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird dadurch moderner, einfacher und anwenderfreundlicher.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Das Vergaberecht sorgt für fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Mit unserer Reform machen wir die Vergaberegeln für Unternehmen und für die öffentliche Hand übersichtlicher und transparenter. Vergabeverfahren werden schneller und effizienter. Dabei stärken wir auch die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte. Für den Eisenbahnverkehr haben wir uns darauf geeinigt, dass ein neuer Betreiber die Beschäftigten zu den für sie bislang geltenden Arbeitsbedingungen übernehmen soll. Die Beschäftigten können sich daher auf den Fortbestand ihrer Arbeitsplätze verlassen."

Durch die Vergaberechtsreform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt. Dabei wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt.

Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt. Das beschleunigt die Verfahren.