Die Innovationspartnerschaft ergänzt seit der Vergaberechtsreform 2016 den bestehenden Werkzeugkasten, der öffentlichen Auftraggebern für die Beschaffung von innovativen Lösungen im Oberschwellenbereich zur Verfügung steht.

Sie setzt da an, wo klassische Vergabeverfahren an ihre Grenzen kommen: bei der Entwicklung einer neuen Lösung, die es auf dem Markt noch nicht gibt. Das liegt oftmals daran, dass der Markt erst Produkte und Dienstleistungen anbietet, wenn bereits eine Nachfrage vorhanden ist. Mögliche Nachfrager warten hingegen darauf, dass neue Lösungen am Markt angeboten werden. Hier wird das „Henne-Ei-Problem“ offensichtlich, das nur durch eine gezielte nachfrageseitige Innovationsförderung gelöst werden kann (→ FoRMöB/ KOINNO (2017)).

Entscheidend ist das Vorhandensein eines Absatzmarktes für die neu zu entwickelnde Lösung

Im Unterschied zu den klassischen Vergabeverfahren, die auf die Beschaffung von marktgängigen Produkten und Dienstleistungen fokussiert sind, wird bei der Innovationspartnerschaft (→ KOINNO-Toolbox) ein Forschungs- und Entwicklungsauftrag ausgeschrieben, der den öffentlichen Auftraggeber im Anschluss des Prozesses zum Kauf der entwickelten Lösung verpflichtet.

Hier unterscheidet sich die Innovationspartnerschaft vom wettbewerblichen Dialog (→ KOINNO-Toolbox), der dann angewendet wird, wenn es grundsätzlich einen Absatzmarkt für die neu zu entwickelnde Lösung gibt. Wenn dies jedoch nicht gegeben ist, ist die Innovationspartnerschaft das Instrument der Wahl, um das wirtschaftliche Risiko für Anbieter abzumildern. Beide Verfahren haben aber gemein, dass sie auf die Entwicklung neuer Lösungen – also nicht marktgängiger Innovationen – abzielen (→ KOINNO-E-Learning).

Aus der Praxis: Innovationspartnerschaft zu Entwicklung eines Hagelsensors

Die Vorteile liegen also klar auf der Hand. Dennoch muss auch beachtet werden, dass dieses Instrument nur unter engen Grenzen angewendet werden kann, um mögliche Wettbewerbsbeschränkungen, Intransparenz und Missbrauch vorzubeugen.

Einer der beiden aktuellen Preisträger des Awards „Innovation schafft Vorsprung“ (→ Innovationspreis) hat die Vorteile der Innovationspartnerschaft genutzt: der Deutsche Wetterdienst (DWD) stand vor der Herausforderung, dass die marktüblichen Hagelsensoren nicht ihren Anforderungen entsprachen. Nach einer eingängigen Markterkundung und –recherche (→ KOINNO-Toolbox) entwickelten sie deshalb einen ersten Prototyp (→ KOINNO-Toolbox), um eine mögliche Lösung zu finden. Dies half dabei, mit den potentiellen Bietern in einen Dialog zu treten und die Anforderungen an das zu entwickelnde Produkt zu verdeutlichen (→ KOINNO-Praxisbeispiel).

 

Susanne Kurz, stellvertretende Projektleiterin KOINNO Susanne Kurz, stellvertretende Projektleiterin des Kompetenzzentrums betont: „Unsere Erfahrung aus bisher sechs Beratungsprojekten zu diesem Thema zeigt, dass vor der Wahl des Vergabeverfahrens eine fundierte Markterkundung und –recherche zwingend erforderlich ist. Erst dann lässt sich klar feststellen, ob die Innovationspartnerschaft geeignet ist, um den Bedarf zu decken. Wenn dies feststeht, können Fragen wie Eigentumsrechte, Patente und die Verteilung der Erlöse und Kosten geklärt werden“.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

KOINNO erklärt die Innovationspartnerschaft (Video)

FoRMöB/ KOINNO (2017): „Vorkommerzielle Auftragsvergabe vs. Innovationspartnerschaft: Abgrenzung zweier Instrumente der innovativen öffentlichen Beschaffung“.

KOINNO-E-Learning

KOINNO-Toolbox: Anwendung der Innovationspartnerschaft