Das Europäisches Parlament hat die neuen Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe und den Sektoren sowie die Konzessionsrichtlinie abgesegnet. Nach der Zustimmung des Europarates, die als wahrscheinlich gilt, haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, das gesamte Paket in nationales Recht umzusetzen. Die Änderungen betreffen Regelungen zur Inhouse-Vergabe, zur interkommunalen Zusammenarbeit sowie Sonderregelungen für bestimmte Dienstleistungen u.a. im Sozialbereich.
Neu sind der Grundsatz der losweisen Vergabe, durch die die Beteiligung von KMU an öffentlichen Ausschreibungen gefördert werden soll, sowie die Unterwerfung von Dienstleistungskonzessionen unter das Vergaberecht. Quelle: DIHK
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