Die Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV) vom 15. Oktober 2013 ist verabschiedet worden. Künftig können damit insbesondere bei sozialen Dienstleistungen bieterbezogene
Qualitätskriterien für die Zuschlagserteilung stärker berücksichtigt werden. Mehr zum Thema lesen Sie hier.