Mit der zum 15. April 2015 in Kraft getretenen neuen ZIM-Richtlinie bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die strukturellen Stärken des Programms erhalten. Gleichzeitig optimiert sie das ZIM mit zielgerichteten Neuerungen, etwa der Öffnung des Programms für Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, der Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Verdopplung des Zuschlags für Auslandskooperationen.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM
Bekanntmachung Neufassung der Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“