Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV-Beschaffung) verabschiedet, die zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten wird. Die Neufassung schließt nun unter anderem die Unterschwellenvergabeordnung sowie die E-Vergabe ein.
Die VwV-Beschaffung führt Auftraggeber auf strukturierte Weise durch das Vergabe-verfahren. Dabei werden in der Verwaltungsvorschrift alle essentiellen Vergaberegelungen angesprochen.
Durch die Neufassung ergeben sich folgende Änderungen:
Einführung der UVgO
Die von Bund und Ländern gemeinschaftlich ausgearbeitete Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) betrifft die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die UVgO soll die VOL/A Abschn.1 ersetzen und wurde bereits in einigen anderen Bundesländern (unter anderem Hamburg und Bayern) eingeführt.
Ziel sollte ursprünglich sein, Unternehmen im Hinblick auf die unterschiedlichen Beschaffungsregelungen in Bund und Ländern zu entlasten, indem man eine Vereinheitlichung erreicht. Ganz gelungen ist dies bisher nicht, da einige Bundesländer die UVgO mit inhaltlichen Änderungen umgesetzt haben und das Land Hessen bereits äußerte, bei der VOL/A Abschn. 1 bleiben zu wollen.
Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren werden erhöht
Die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren wurden folgendermaßen angehoben:
- Beschränkte Ausschreibung von 50.000€ auf 100.000€
- Verhandlungsvergabe von 20.000€ auf 50.000€
- Direktauftrag von 1.000€ auf 5.000€
Das bedeutet für die Vergabestellen, dass nun bis zu diesen Höchstwerten die oben genannten Vergabeverfahren ohne genaue Prüfung der vergaberechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden können. Ziel dieser Anpassungen ist der Bürokratieabbau und eine damit einhergehende deutliche Verfahrensbeschleunigung.
Einführung der E-Vergabe
Lange Zeit war sie bereits in aller Munde, nun ist sie auch Inhalt der VwV-Beschaffung in Baden-Württemberg: Die E-Vergabe.
Sie bedingt eine künftig vollständig elektronische Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der digitale Daten- wie auch Informationsaustausch soll durch das vereinheitlichte Verfahren einen effizienteren Arbeitsablauf gewährleisten und demnach kostensparender sein.
Innovative, soziale und ökologische Aspekte rücken stärker in den Vordergrund
Damit bei Beschaffungen künftig qualitative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte stärkere Berücksichtigung finden, wurde der Rechtsrahmen dahingehend erweitert. Das bedeutet, dass nun Produkte, die z.B. besonders nachhaltig oder sozialverträglich (Stichwort: ILO-Kernarbeitsnormen) sind, stärker in den Fokus rücken.
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