Die Anzahl der Coronavirus-Infektionen steigt in Deutschland weiter an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat deshalb ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem auf Möglichkeiten zur schnellen Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung des Coranavirus hingewiesen wird.
Ziel sei es, in der Corona-Pandemie schnell die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen – insbesondere für die Kliniken, Ärzte und alle Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Personen, die an der Bewältigung der Pandemie arbeiten und die Verwaltung insgesamt handlungsfähig zu halten, so das BMWi.
Das BMWi weist in dem Rundschreiben auf eine Reihe von Möglichkeiten im Vergaberecht hin, die in Dringlichkeitssituationen eine schnelle und effiziente Beschaffung ermöglichen. Denn in der aktuellen Situation sind die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben sowohl im Ober- wie auch Unterschwellenbereich gegeben. So können zum Beispiel Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden.
Das Rundschreiben des BMWi zur öffentlichen Beschaffung in der Coronakrise finden Sie hier:https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html