Ergonomie am Arbeitsplatz: Die Beschäftigten sind das wichtigste „Gut“
Bei Hessen Mobil wurden Vergaben lange Zeit nur auf Grundlage des Wertungskriteriums „Preis“ vergeben, wenn alle Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen) erfüllt wurden. So auch beim Thema Büromöbel. Es war keine Marktkenntnis vorhanden, so dass ein günstiger Basisstuhl von den verschiedenen Ämtern (dezentral) in kleinen Chargen beschafft wurde. Zudem wurden nur aufgrund eines arbeitsmedizinischen Attestes elektrisch höhenverstellbare Tische eingesetzt, da man davon ausging, dass dieses sonst nicht finanzierbar wäre. Besondere ergonomische Anforderungen oder mögliche Mehrwerte wurden nicht berücksichtigt.
Wie dem Zentralen Einkauf bei Hessen Mobil mittels Markterkundung, e-Procurement, Bedarfsbündelung und Rahmenverträgen eine maßgebliche Verbesserung hinsichtlich der Ausstattung der Arbeitsplätze ohne relevante Kostensteigerung gelungen ist, erfahren Sie im Praxisbeispiel.