Neben den Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit sind je nach Materialbeschaffenheit der Möbelstücke zahlreiche und unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen. Verwendete Materialien dürfen keine giftigen und gefährlichen Stoffe enthalten. Chemische Emissionen müssen ausgeschlossen sein oder es müssen bestimmte Grenzwerte beachtet werden. Bezugsmaterialien bei Sitzmöbeln wie Leder und Textilstoffe sind an die Erfüllung europäischer Richtlinien gebunden.
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