04.06.2020
Einführung der bundesweiten Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Die Vergabestatistik wird nach aktuellem Stand zum 1. Oktober 2020 den Betrieb beim Statistischen Bundesamt (Destatis) aufnehmen. Im April 2020 ist die Novelle der VergStatVO in Kraft getreten, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Statistik und das Spektrum der zu erhebenden Daten vor Beginn der Meldepflicht noch einmal angepasst wurden. Erfahren Sie, wie Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ihren statistischen Pflichten ab 1. Oktober nachkommen können.
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