Grundverständnis

„Öffentliche Beschaffung" bezeichnet die Beauftragung privatwirtschaftlicher Unternehmen durch den öffentlichen Sektor. Bundes-, Landes-, und kommunale Behörden nutzen die öffentliche Beschaffung für den Einkauf von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen.

Da Steuergelder eingesetzt werden, unterliegt der Einkauf umfangreichen Regeln und Vorschriften, die durch das Vergaberecht vorgegeben werden und strenger sind als in der Privatwirtschaft.

Laut §97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) müssen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen folgende Vergabegrundsätze eingehalten werden: Transparenz des Verfahrens, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung der Teilnehmenden sowie die Beachtung der Interessen mittelständischer Unternehmen. Soziale und umweltbezogene Aspekte sowie Innovation sind ebenfalls ausdrücklich genannt und müssen bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Unternehmen, die von dem großen Beschaffungsvolumen des öffentlichen Sektors profitieren und sich bei öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, sollten sich vorab mit diesen Grundsätzen und dem Vergabeprozess auseinandersetzen. 

Der Vergabeprozess in der öffentlichen Beschaffung

Die öffentlichen Akteure wie Kommunen, Verwaltungen, Stadtwerke, etc. brauchen für ihre alltägliche Arbeit zahlreiche Produkte und Dienstleistungen, die sie nicht selbst herstellen. Sie melden ihre Bedarfe den zuständigen Beschaffungs- und Vergabestellen.

Die Beschaffungs- und Vergabestellen legen ein passendes Vergabeverfahren fest, welches sich u. a. nach dem Bedarf und festgelegten Auftragswerten richtet. Im Regelfall handelt es sich dabei um öffentliche Ausschreibungen, die allen Anbietern im Markt offen stehen.

Unternehmen können ihre Angebote innerhalb einer Frist einreichen und werden anhand von vorher festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet.

 

Weiterführende Informationen zur öffentlichen Beschaffung sind im Playbook übersichtlich dargestellt.

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